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Amtsgericht Fürstenfeldbruck

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Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck ist quasi das Gericht "vor Ort".
Es gehört zum Bezirk des Landgerichts München II und umfasst als Einzugsgebiet den Landkreis Fürstenfeldbruck.
Das Amtsgericht besteht aus verschiedenen Abteilungen, die kurz vorgestellt werden sollen:

Die Zivilabteilung befasst sich mit allen Rechtsstreitigkeiten, bei denen es um zivilrechtliche Ansprüche bis zu € 5.000,-- handelt. Unabhängig davon ist das Amtsgericht unter anderem ausschließlich zuständig für alle Mietrechtsstreitigkeiten in seinem Gerichtsbezirk.
Das Aktenzeichen setzt sich zusammen aus der Richterstelle, einem C und der laufenden Nummer; z.B.: 1 (Richtergeschäftsstelle 1) C (Amtsgericht, Zivilsachen), 1234/00 (der 1234. Fall im Jahr 2000).

Die Mahnabteilung war zuständig für den Erlass von Mahnbescheiden, unabhängig von der Höhe des Anspruches und zuständig für alle Anspruchsteller, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Gerichtsbezirk haben. (Aktenzeichen B).
Nunmehr ist allerdings beim Amtsgericht Coburg ein zentrales Mahngericht eingerichtet, das jetzt bereits für Großgläubiger das Mahnverfahren praktisch papierlos anbietet. Es ist seit 2001 zuständig für sämtliche Mahnverfahren in ganz Bayern.

Das Familiengericht ist - ebenfalls unabhängig vom Streitwert - nicht nur für Ehescheidungen, sondern auch zuständig für Unterhaltsklagen, die elterliche Sorge und beispielsweise Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Namens eines Kindes. (Aktenzeichen F).

Im Grundbuchamt, das zwischenzeitlich papierlos per EDV geführt wird, sind sämtliche Grundstücke mit den Eigentümern und damit verbunden Rechten erfasst.

In der Abteilung für Wohnungseigentum (WEG) hat das Gericht darüber zu befinden, ob die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes eingehalten und beispielsweise Beschlüsse von Eigentümerversammlungen rechtens sind.
Sodann werden beim Amtsgericht verschiedene Register geführt. Es können dort Vereine oder aber auch ein vom gesetzlichen abweichender Güterstand eingetragen werden.

In der Zwangsvollstreckungsabteilung werden die Gerichtsvollzieheraufträge an diese weitergeleitet, Pfändungsbeschlüsse (Aktenzeichen M) erlassen oder auch die Schuldnerkartei geführt. Auch Einwendungen gegen Vollstreckungsmaßnahmen können der gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden. Für Bürger mit geringem Einkommen ist die Rechtsantragstelle eingerichtet. Dort kann ein Berechtigungsschein beantragt werden. Der Berechtigungsschein kann einer Anwältin/einem Anwalt vorgelegt werden, wobei - mit Ausnahme einer Selbstbeteiligung von € 10,-- - die Kosten der Interessenvertretung von der Staatskasse übernommen werden.

Das Vormundschaftsgericht wird von Amts wegen oder auf Antrag hin tätig, wenn sich herausstellt, dass jemand nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Sollte es erforderlich sein, wird vom Vormundschaftsgericht für einen Abwesenden ein Abwesenheitspfleger bestellt, der die Interessen eines Verschollenen oder Abwesenden zu vertreten und dessen Aufenthalt zu ermitteln hat.

Im Nachlassgericht werden Testamente eröffnet, geprüft, Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger bestellt und Sorge dafür getragen, dass notfalls die Erben ermittelt und der Wille des Erblassers umgesetzt wird.

Über Straftäter hat die Strafabteilung zu befinden. Hier gibt es Verhandlungen beim Einzelrichter bei zu erwartenden Strafen bis zu einem Jahr und beim Schöffengericht bei zu erwartenden Strafen bis zu 3 Jahren. Für Jugendliche und Heranwachsende ist das Jugend(schöffen)gericht zuständig. Der Ermittlungsrichter entscheidet beispielsweise darüber, ob eine Hausdurchsuchung angeordnet oder beispielsweise der Führerschein vorläufig entzogen wird.

Am Amtsgericht sind derzeit 12 Richter/innen tätig, wobei einer der Richter das Amtsgericht als Direktor leitet. Unterstützt werden die Richter/innen von Rechtspflegern/innen, Beamten im mittleren Dienst, Justizangestellten.